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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 27

1880 - Halle : Anton
27 rum gegen sie zu Felde. Unter seiner Führung drangen die Franken bis zur Raab vor; sie erstürmten den Hauptring der Avaren (— so hießen ihre kreisförmigen aus Baumstämmen und Mauerwerk festgefügten Verschalungen —) und erbeuteten die ungeheuren Schätze, welche die wilden Feinde seit 200 Jahren zusammengeraubt und hier aufgehäuft hatten. Dadurch wurden die Avaren so geschwächt, daß sie bald nachher den benachbarten Slaven zur Beute fielen. Das ihnen abgenommene Land schlug Karl als Ostmark zu seinem Reiche; sie wurde die Grundlage des spätern Oestreichs. 6. Auch mit den Normannen in Dänemark gerieth er in Krieg; er besiegte sie und machte die Eider zum Grenzfluß- So dehnte sich sein Reich von der Eider bis zum Tiber und Ebro, vom atlantischen Meere bis zur Elbe und Theiß. 7. Zn all seiner Macht und Ehre kam am Ausgauge des achten Jahrhunderts noch eine neue Würde: im Jahre 800 krönte ihn der Papst zum römischen Kaiser. Als Karl am Weihnachtsfeste in der Peterskirche zu Rom am Altar zum Gebet niederkniete, trat der Papst vor ihn und setzte ihm eine goldene Krone auf das Haupt. Das versammelte Volk aber ries jubelnd: „Heil und Sieg dem erhabenen Karl, dem von Gott gekrönten, großen und friedebringenden Kaiser der Römer!" Dreimal wurden diese Worte wiederholt, dann berührte der Papst mit seiner einen Hand den Mund, mit der andern die Hand des Gekrönten, salbte ihn und verbeugte sich gegen ihn. So wurde das vor 3 24 Iah re n durch einen Deutschen vernichtete römische K a t f c r t h u m durch einen D> c n t = fch en wieder in's Leben gerufen. Karl war nun der höchste Herrscher der Welt und zugleich der oberste Schutzherr der christlichen Kirche in Europa. Iii. Karl war groß alsregent und alsvater seiner Völker. 1. Die alten Herzogtümer, in denen die Herzöge ziemlich selbständig regiert hatten, lösteer auf und theilte das ganze Reich in Gaue. Ueber jedem Gaue stand ein vom Kaiser eingesetzter Gaugraf; derselbe hielt, von feinen Schöffen umgeben, an des Kaisers Statt allmonatlich Gericht, erhob die Steuern, hielt auf Ruhe und Ordnung und führte im Kriege den Heerbann. Markgrafen schützten die Grenzen des Reichs. Pfalzgrafen verwalteten die königlichen Güter und Paläste (--- die letzteren hießen auch „Pfalzen" —). Sendgrasen reiften in Karls Aufträge durch dasland, beaufsichtig t e u die Beamten und untersuchten die Zustände. Karl selbst hielt alljährlich das Maifeld ab. Das war ein im Monat Mai stattfindender Reichstag. In den alten deutschen Volksversammlungen hatte jeder Freie mit berathen und mit be-

2. Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 228

1852 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
228 Drittes Buch. muhamedanischen Geistlichkeit steht der Mufti, der den Sultan bei der Thronbesteigung mit dem Schwerdte Muha- meds umgürtet, und dessen Gutachten von großer Bedeutung sind. Jmame heißen die Vorsteher der einzelnen Gottes- häuser oder Moscheen; von ihren schlanken Lhürmen, den M i n a r e t s, rufen die Muezzins, Ausrufer, die Gläubigen zu dem ömaligen täglichen Gebet. Der heilige Wochentag ist der Freitag, das höchste Fest das Bairamfest, das auf den Fastenmonat Ramadan folgt. Derwische sind die mu- hamedanischen Mönche, welche auch in verschiedene Gesell- schaften oder Orden zerfallen. Da übrigens das heilige Buch der Moslemim, der Koran, nicht bloß Quelle der Religion, sondern auch des Rechts ist; (die Ulemas erklären ihn) — da der Sultan als Nachfolger der Kalifen, S. 74., als weltlicher und geistlicher Beherscher der Gläubigen gilt: so ist weltliches und geistliches Regiment bei den Türken auf eigenthümliche Weise verflochten. Die im türkischen Gebiet lebenden Juden und Christen, zusammen Rajahs genannt, waren sonst in einem fast rechtlosen Zustande; in neueren Zeiten sind mehrere Gesetze zu ihren Gunsten erlassen, ohne daß gräßliche Ausbrüche der Volkswuth in einzelnen Provin- zen darum ihr Ende gefunden hätten. 1. Türkische Provinzen auf der Balkan- Halbinsel. Wir betrachten nun die Gegend an beiden Meerengen und die. Hauptstadt besonders, und durcheilen dann die türki- schen Provinzen auf der eigentlichen Halbinsel, indem wir hier wie später auch auf die Verhältnisse der alten Geschichte Rückblicke thun. a) Der Th eil des Mittelmceres, zwischen der östlichen Halbinsel und Kleinasien, heißt bei uns entweder äg ei sch cs Meer (von einem alten attischen Könige Acgeüs) oder Archipelagus, d, i. Jnselmeer. Mit dem letzteren Namen belegen es auch die Tür- ken. Im No. dieses Meeres tritt eine Landzunge der östlichen Halb- insel, bei den Alten thracischer Cherson es genannt, so dicht an die vorspringende kleinasiatische Küste, daß eine 6 M. lange, an den engste» Stellen 2500' breite Meerenge entsteht. Die Alten nannten sie Hellespont; auf europäischer Seite lag Sestos, auf asiatischer Abydus (Brücke des Lerxes; Hero und Leander); auch der Ziegcnfluß (Acg o s Po ta m o s) floß hier, wo Lysa nder am Ende des peloponncsischen Krieges die Athener gänzlich besiegte. Jetzt heißt die Enge Straße der Dardanellen. Die alten

3. Enthaltend der neuesten Geschichte erste Hälfte - S. 296

1845 - Halle : Anton
296 nach dem Muster der französischen: eine gesezgebende Cor- poration in zwei Räten und ein Volziehungsdirectorium unter dem Namen des Dogen und der 12 Senatoren. Eine Verfaßungscommission solte das Weitere ausarbei- ten; nur sotten die katholische Kirche, der Freihafen, die Statsschuld und die Bank von St. Georg durchaus ge- schüzt sein. Am 14ten Juni trat das neue Gouverne- ment ins Amt. Das jenauische Gebiet umfaßte zugleich die ehemaligen Reichslehen soweit sie Enklaven desselben waren. Schon früher war aus den lombardischen Territo- rien und den Territorien der cispadanischen Republik die cisalpinische gebildet worden *). Ihre neue ebenfals ganz nach französischen Muster getroffene Einrichtung ward aber erst am 8ten Juli proclamirt. Sie erhielt wie Frank- reich eine Departementalverfaßung, Walcollegien und Wä- lercollegien. Die Justiz ward fast ganz in der Art, wie sie in Frankreich geordnet war, eingerichtet. Die gesez- gebende Behörde bestund aus einem Rate der Alten und aus einem großen Rate mit denselben Attributen, wie die französischen gesezgebenden Corporationen sie besaßen. Auch das Volziehungsdirectorium bestund aus 5 Mitgli- dern wie in Frankreich — und troz der Erklärung daß die französische Republik die cisalpinische als unabhängigen Etat anerkenne, blib der größte Teil der französischen Armee in den Territorien der lezteren stehen. Natürlich steigerten sich die Abgaben höher als je zuvor, und das Volk war über den neuen Zustand der Dinge höchst un- glüklich, zumal vile Aemter an Franzosen gegeben wur- ') Das Gebiet der cisalpinischen Republik bestund demnach aus: a) den ehemaligen östreichischen Besitzungen westlich der Etsch; b) den ehemaligen Territorien von Moden, Massa und Carrara; c) den drei päbstlichen Lcgationcn, die schon zur cispadanischen Republik gehört hatten; cl) den Reichslehen in den Langhen und im Gau von Luna so weit sie Enclaven des übrigen Gebietes der Republik oder von Parmen und Toscän waren; e) dem vencdi- schcn Gebiete westlich der Etsch; k) dem Weltlin mit Wälsch- Worms und Kläven. Dazu kamen später am 9tcn November noch einige Territorien auf dem linken User des Pfad, die zu Parmen gehört hatten.

4. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 214

1901 - Halle : Gesenius
— 214 — Aber statt erzürnt zu werden, lachte er kräftig mit und befahl das Bild niedriger zu hängen, damit es jeder deutlich sehen könnte. Aber irre machen ließ er sich nicht. Wenn seitdem jemand einen schlechten Witz macht, sagt man deshalb wohl scherzhast: „Niedriger hängen!" Wiedergabe nach Konzentrationsfragen. Vi. Teilziel. Ein solcher König, der darauf sah, daß alles in seinem Lande zum Wohle seines Volkes geschah, der hielt auch darauf, daß es überall nach dem Rechte zuging. Also: Wie Friedrich die Gerechtigkeit pflegt. I. Stufe f. Wie wir uns das wohl denken. Wie das heute geschehen könnte. (Die Kinder geben an, was sie vom heutigen Gerichtswesen kennen, wie wohl ein oder der andere Mangel vorkommen konnte und wie da der König diesen habe abstellen können.) Ii. Stufe f. Friedrich fand bei seiner Thronbesteigung das Recht nicht so geübt wie er gewollt hatte. Für Rechtsstreitigkeiten gab es in Berlin als höchstes Gericht das Kammergericht: sonst aber waren keine Richter angestellt wie heute. Die Amtmänner, die die kleineren Kreise verwalteten, hatten die Rechtspflege gepachtet, lind da ging es oft gar willkürlich zu. L>o ein Amtmann richtete manchmal nicht nach dem Rechte, sondern nach Belieben, und zu allermeist kamen die höherstehenden Leute besser und die anderen schlimmer weg. Jetzt wurde das anders. Friedrich ließ den Amtmännern nur die Verwaltung und setzte für die Rechtspflege besondere Richter ein, die das Recht und die Gesetze studiert hatten. Die mußten nun strengste Gerechtigkeit üben. Niemand durfte bevorzugt werden. Hoch und niedrig war vor dem Gesetze gleich. Sogar der König wollte nicht mehr sein als ein anderer. Konnten die Richter in einer schwierigen Sache nicht ins klare kommen, dann ließ Friedrich sich diese vorlegen und entschied sie. Die Gesetze ließ er sammeln, ordnen und ein großes Gesetzbuch anlegen ; das nannte man das Allgemeine Landrecht. Aber das war eine so schwierige Arbeit, daß die Gelehrten fast fünfzig Jahre brauchten bis es fertig war, und das war erst nach Friedrichs Tode der Fall, jßon den Strafen schaffte Friedrich die grausamen ab und befahl auch, daß die Verbrecher nicht mehr gefoltert werden sollten, damit sie ihre Verbrechen geständen. . Auch gab er in seinem Staate die Religion frei. In den übrigen Staaten mußten zumeist die Leute denselben Glauben haben wie der

5. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 230

1901 - Halle : Gesenius
— 230 — führt die Oberaufsicht über die Hofbeamten; die Kammerherren können zu besorgen haben den Stall, die Jagd, die Kaffe, die Festlichkeiten u. a. Die Kammerdiener haben die niederen Dienste zu verrichten, auszuführen, was die Kammerherren und der König befehlen. Je nachdem kann das Personal bedeutend erweitert werden.) — Bankrott ist jemand, der mehr Schulden als Vermögen hat und sie nicht bezahlen kann, sei er ein Einzelner oder ein ganzes Land. — Finanzminister (der hohe Beamte, der für die Einnahmen und Ausgaben des Landes zu sorgen hat). — Feldmarschall (oberster General). Erzähle! Betrachtung. Was euch an dem neuen Könige gefällt. Daß er sogleich alle Maßregeln ergriff, um den Bankrott abzuwenden. Wie denn das Geld draufgegangen sein mochte. Durch die vielen Anschaffungen. Dann durch die vielen Hofbeamten. Die prächtigen Kleidungen kosteten an sich schon vieles Geld. Dazu kam der hohe Gehalt. Und das manchmal für Leute, die gar nichts thaten. Denen geschah es schon recht, daß sie nuu weggeschickt wurden. Was der König wohl gedacht haben mag, was sie nun thun sollten. (Arbeiten.) Aber auch die blieben, bekamen ihren Gehalt nicht voll. Warum nicht? (Er war zu hoch.) Was that der König deshalb mit dem feinigen? Inwiefern das ein gutes Beispiel war. Erkläre das Wort: Ich will der Finanzminister u. f. w. Was also der König vorhatte. Ob das recht war. Es konnte aber auch Übel ausfallen bei seinem Eigenwillen. (Beispiele.) Warum er die Räte seines Vaters nicht beibehielt. Ob er deshalb seinen Vater nicht geliebt hat. Woran seht ihr das? Seine Achtung vor dem Vater muß im Gegenteil recht groß gewesen sein, weil er, trotzdem ihm dessen verschwenderisches Leben nicht gefiel, nichts sagte und erst, nachdem der König begraben war, mit der Ausführung seiner Sparsamkeitspläne anfing. Zusammenfassung. Überschrift: Wie Friedrich Wilhelm den Thron bestieg. Ii. Stufe. c. Der König hatte in seinem Schlosse keine kostbaren und teueren Gegenstände. Beim Effeu brauchte man zinnernes Geschirr. Feste, bei denen viel Staat und Aufwand gemacht wurde, gab es einfach nicht. Den Speisezettel für die Mittagstafel, die Punkt 12 Uhr begann, ließ sich der König jedesmal vorlegen. Teuere Speisen strich er aus und schrieb dafür einfachere, nahrhafte hin. Es gab auch nur wenige Gerichte, doch stets gehörig Fleisch und Gemüse. Auch im Trinken war man sehr mäßig nach dem Beispiele des Königs. Wein trank dieser gar nicht.

6. Kleine vaterländische Geschichte für preußische Volksschulen - S. 4

1896 - Halle : Anton
zwlf andere Götter in der Weltregierung. Die vornehmsten derselben waren-der emarmige Schwertgott Zio, der Gott des Krieges, und der rotbrtige Donar, der auf rollendem Wagen durch die Wolken fuhr und mit seinem Ctemhommer den Blitz herniedersandte. Unter den weiblichen Gottheiten war Nerthus die segnende Erdmutter. ws inr 3'ei"^eln verehrten unsere Vorfahren ihre Götter, sondern im Wal-n?uc! Db5 hohen Felsenkuppen hatten sie ihre Opfer-statten. Meist flo zur Ehre der Götter das Blut geschlachteter Pferde- nickt sel-teu auch traf das Messer des Opferpriesters den gefangeneu Feind - Die Gestorbenen wurden neben heiligen Hainen und heiligen Opfersttten begraben einzeln oder m Familien, seltener verbrannt und in Urnen oder bdqtkm r?*" 95? ien ^an"erit Speer, Schild, Schwert, Pfeile und Kcher den brauen Schmucksachen aus Glas, Bernstein, Korallen, Ohrringe, Grtelschnallen mit ia an einem Gef voll Met und etwas Geld fr die weile Reise lieft mrm la mcht fehlen. Mit den Mnnern wurde oft ihr Reitpferd bestattet und ihr Sklave benen in^d?s R.i!!. s" ?!" Deutschen kamen die Bsen und die ehrlos Gestorbenen in das Reich der ftnstern Todesgttm Hel; die im Kampfe ehrlich Ge-fallenen trugen die Walkyreu, Jungfrauen von unvergnglicher Schnheit in die Himmelsburg Walhalla, wo sie an Kampf und Gelag sich ersten 6. Stnde. Das Volk teilte sich in Freie und Unfreie Frei war ieder wehrhafte Mann, der ein eigenes Gut hatte; unfrei waren die welche ein Gut nur zu Lehn (von leihen) trugen. Auerdem gab es noch Sklaven, im Kriege gefangene Leute. Mit dem 20. Jahre wurde der Sohn emes Freien wehrhaft gemacht. Dies geschah in der Volksversamm-Edelsten des Stammes die Schwertleite" gaben Er fhrte nun die eherne Streitaxt oder ein Schwert und die Frame eine ^anze mit Eisenspitze; gegen die Streiche des Feindes deckte er sich mit einem Schilde von Holz oder Weidengeflecht, der mit Leder berzogen war. e. Gemeindeleben. Die alten Deutschen wohnten in einzeln liegen-den Gehsten. Inmitten der zu dem Gehft gehrigen cker lag die Wohnsttte; diese bestand aus Blockhusern, die am Giebel mit Kalk getncht waren. Aber nicht alles Land war an einzelne Besitzer verteilt, sondern groe Strecken Wald und Wiese gehrten der aus einer Anzahl von freien Besitzern gebildeten Gemeinde, deren Angehrige das Almende" ge-meinsam benutzten. Eine Anzahl von Gemeinden bildete einen Gau. Unter den freien Mnnern eines Gaues wurden die durch groen Besitz ausgezeichneten Edle (Edelinge) genannt; aus ihnen wurde der Gau-graf gewhlt, der an der Spitze des Gaues stand. Der Gaugraf sorgte in friedlichen Zeiten besonders fr die Rechtspflege. Die Gerichte waren Volksgerichte, bei denen alle freien Männer des Gaues ln W affeuschmuck erschienen; sie wurden zur Zeit der Neu- und Vollmonde auf Malstatten" im Schatten heiliger Bume gehalten. Dann sa der vom Volke gewhlte Richter auf einem erhhten Sitze, mit einem Mantel angethan und einen tob m erjpani). Vor ihn, in einen abgeschlossenen Raum, traten der Klger und der Verklagte. War das Recht nicht zu erkennen, so muten die Streitenden sich einem Gottesurteile unterwerfen, z. B. dem Zweikampfe, der Wasser-ber *>er Feuerprobe. Die Strafe wurde auf Grund alter Rechtsbruche durch den Richter verhngt: sie war sehr hart, wenn ein freier Mann in seinem Ge-Hft oder gar auf der Malstatt gekrnkt worden war; auch Diebstahl bestrafte man streng; dagegen konnte Mord durch ein Wergeld" geshnt werden, welches vom Morder den Verwandten des Ermordeten gezahlt wurde.

7. Kleine vaterländische Geschichte für preußische Volksschulen - S. 82

1896 - Halle : Anton
82 23. Dezember 1809 zog das Knigspaar wieder in Berlin ein. Aber die edle Knigin Luise berlebte die tiefe Erniedrigung des Vaterlandes nicht lange: tief-betrauert von allen Vaterlandsfreunden, verschied sie am 19. Juli 1810 zu Hohen--zieritz in Mecklenburg-Strelitz. 3. Preuens Wiedergeburt. Friedrich Wilhelm erkannte, da, wenn es besser werden sollte in Preußen, dies von innen heraus geschehen msse. Deshalb berief er in die hchsten mter Männer, die ein warmes Herz hatten fr das Vaterland. a. Die Verbesserung der Staatseinricfytungen war besonders das Werk des Freiherrn vom Stein. Freiherr vom Stein war 1757 zu Nassau an der Lahn geboren. Er stammte aus einem alten Reichsrittergeschlecht, dessen Stammsitz die Burg zum Stein im Lahnthale war. Ausgerstet mit guten Kenntnissen in den Staats-Wissenschaften, war er in den preuischen Staatsdienst getreten. Er wirkte zuerst als Bergrat in der Grafschaft Mark, spter als Regierungsprsident von West-salen und (seit 1804) als Finanzminister. Stein war ein Mann von streng christ-lichem Sinn, voll Anhnglichkeit an das Alte, soweit es lebensfhig war, aber auch abgeneigt aller bertriebenen Beamtenherrschaft. Mit der unerschrockenen Wahrhaftigkeit, die ihn auszeichnete, hatte er schon vor dem Ausbruch des Krieges gewarnt: Wenn die Staatsverwaltung nicht gendert wird, so ist zu erwarten, da der preuische Staat seine Unabhngigkeit verliert oder sich selbst auflst". Nach dem Unglck von Jena hatte er in noch herberen Worten die Staatseinrichtungen getadelt und war deshalb von dem Könige in Ungnade entlassen worden. Er lebte mm auf seinem Stammsitze in Nassau. Als er 1807 abermals von dem Könige in das Ministerium berufen wurde, traf ihn dieser Ruf auf dem Krankenlager; dennoch, und so weh seinem hohen Sinne seine uu-gndige Entlassung gethan hatte, entschlo er sich, dem Rufe zu folge, da es die Rettung des Vaterlandes galt. Damals kam der Ehrenspruch auf, der unter Steins Bildnis gesetzt zu werden pflegte: Des Guten Grund-Stein, des Bsen Eck-Stein, der Deutschen Edel-Stein." Die Verbesserungen richteten sich auf alle Zweige des ffentlichen Lebens. 1) Damals war der Bauer meist noch persnlich unfrei, dem Guts-Herrn erbunterthnig, d. h. er war mit seiner Person an das Gut, aus dem er geboren war, gebunden, seine Kinder durften nicht ohne Erlaubnis des Gutsherrn in fremde Dienste gehen, seine Tchter nicht ohne des Guts-Herrn Zustimmung sich verheiraten; der Acker, den er bearbeitete, gehrte ihm nicht als freies Eigentum, sondern der eigentliche Besitzer war der Gutsherr, dem er fr die Benutzung vielfache schwere Frondienste und Ab-gaben leisten mute. Durch knigliche Verordnung (von 1807) ward die Erbunterthnigkeit aufgehoben und bestimmt, da die Lasten der Bauern durch Geldzahlungen abgelst werden knnten. So ward der Bauer zum freien Manne gemacht; er konnte eigenen Besitz erwerben und gewann so Liebe zu dem Boden, den er bebaute, und zu dem Vaterlande, dem er angehrte. 2) Die Brger in den Stdten hatten an der Verwaltung der stdti-schen Angelegenheiten bisher keinen Anteil; denn die Regierung setzte ihnen den Magistrat ein, in der Regel verabschiedete Beamte oder Offiziere, die in ihren Stellen meist nur Ruheposten sahen und das Wohl der Stadt hintenansetzten. Auch in ihren Nahrungszweigen litt die Brgerschaft unter dem Druck schweren Zunftzwanges. Nun wurden durch die Stdte-Ordnung (von 1808) auch den Stdten grere Freiheiten verliehen.

8. Alte und mittlere Geschichte bis 814 - S. 46

1876 - Halle : Anton
46 Wann? — 19. Welches 'war die Veranlassung? — 20. Welches war der Ausgang des Krieges? — 21. Von wem wurde Karl einige Jahr später zu Hilfe gerufen? — 22. Welchen Theil Spaniens eroberte er? Unter welchem Namen fügte er ihn seinem Reiche bei? — 23. Wer fiel auf dem Rückzüge? — 24. Gegen welchen aufständischen Reichsfürsten mußte Karl dann das Schwert ziehen? — 25. Wodurch wurde derselbe zum Aufstande veranlaßt? — 26. Welches war der Ausgang des Kampfes? — 27. Wen hatte Thassilo zum Einfall in das Frankenreich gereizt? — 28. Wozu sah sich darum Karl weiter genöthigt? — 29. Was nahm er ihnen ab? Unter welchem Namen fügte er dies Land seinem Reiche bei? — 30. Gegen welches Volk schützte er das letztere im Norden? — 31. Welchen Fluß machte er zum Grenzfluß? — 42. Welche Ausdehnung besaß nun sein Reich? — 33. Welche Würde übertrug ihm der Papst dazu noch? Wann? — 34. Welche Bedeutung hatte dieselbe? — 35. Wie hat Karl als Regent die königliche Gewalt gehoben? (Was schaffte er ab? Wen setzte er an Stelle der Herzöge? Was mußten sie in seinem Namen thun?) — 36. Wer hatte die Grenzen des Reichs zu schützen? — 37. Wer hatte die königlichen Güter zu verwalten? — 38. Welche Aufgabe aber hatten die Sendgrafen? — 39. Wie betheiligte sich Karl selbst an der Regierung? Was hielt er alljährlich ab? — 40. Wie sorgte Karl für Religion und Kirche? (Wen unterstützte er? Wie? — Wozu verpflichtete er sie? — Wie verbesserte er den Gottesdienst?) — 41. Wie sorgte er für die Bildung seines Volkes? (Was verband er mit Domen und Klöstern? — Was unterhielt er an seinem eigenen Hofe? Für wen? Erzähle von dem Besuche Karls in derselben ! — Wen zog er aus andern Ländern an seinen Hof? — Welche Sprache suchte er zu fördern und auszubilden? Wie?) — 42. Wie suchte er Ackerbau und Landwirthschaft zu heben? — 43. Wie förderte er den Handel? — 44. Wodurch war Karl in körperlicher Beziehung ausgezeichnet? Vergleiche folgende Verse: Karol war von Anblick herrlich, Mächtig seine Brust und Glieder; Wie des Löwen Augen funkeln Feurig seine hohen Blicke. Wen er ansah, mußte oftmals Vor dem Blicke blos erzittern. Seine Länge maß acht Fuße, Königlich war seine Stirne. Ausgelernt war er im Kampfe Und an Kraft fast wie ein Riese. Seine Stärke war so mächtig, Daß er oftmals einen Ritter, Ganz geharnischt und gerüstet, Auf der flachen Hand gen Himmel Hoch erhoben in die Lüste. —)

9. H. A. Daniels Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 237

1906 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
§87. Die Balkan-Halbinsel. 237 wird: die mit drei Roßschweifen sind die höchsten. An der Spitze der ganzen Verwaltung steht der Divan [dtoan], in welchem der erste Minister und Feldherr, der G r o ß v e z i e r [weftr], als Vertreter des Padischah in weltlichen Angelegenheiten den Vorsitz führt. Der D e f -terdar-Effendi ist der Minister der Finanzen, der Reis-Effendi verhandelt mit den fremden Mächten (Dragomans^ Dolmetscher), der Kapudan-Pascha befehligt die Seemacht. Die höchste Gewalt ist aber bei dem Sultan, worin auch die dem Reiche vor einigen Jahren erteilte Verfassung nicht viel geändert hat. Über Leben und Tod, über Habe und Gut aller seiner Untertanen kann er verfügen; früher küßte selbst der Großvezier in Demut die ihm vom Sultan zugesandte seidene Schnur und ließ sich pflichtschuldigst erdrosseln. Doch war dieser Despotismus der Sultane immer durch Gewohnheit und Herkommen sehr beschränkt; ein Verstoß dagegen hätte dem Herrscher selbst das Leben gekostet. In neuerer Zeit ist freilich vieles anders geworden. Europäisches Wesen verbreitet sich am Hose und in der Hauptstadt immer mehr. Am meisten muß noch aus den Glauben des Volkes Rücksicht genommen werden. An der Spitze der mohammedanischen Geistlichkeit, der Ulemas, steht der Scheich ü l I s l a m, auch Mufti genannt, der Vertreter des Padischah in geistlichen Angelegenheiten. Er umgürtet den Sultan bei der Thronbesteigung mit dem Schwerte Mohammeds; seine Gutachten sind von großer Bedeutung. Jmame heißen die Vorsteher der einzelnen Gotteshäuser oder Moscheen; von ihren schlanken Türmen, den Minarets, rufen die Muezzins (Ausrufer) die Gläubigen zu dem fünfmaligen täglichen Gebet. Der heilige Wochentag ist der Freitag, das höchste Fest das Berramfest, das auf den Fastenmonat R a m a s a n folgt. Derwische sind die mohammedanischen Mönche, welche in verschiedene Gesellschaften oder Orden zerfallen. Da Übrigens das heilige Buch der Moste, der Korän, nicht bloß die Quelle der Religion sondern auch des Rechts ist (die Ulemas erklären ihn), da ferner der Sultan als Nachfolger der Kalifen (§49, Ans.) als weltlicher und geistlicher Beherrscher der Gläubigen gilt, so ist weltliches und geistliches Regiment bei den Türken auf eigentümliche Weise verflochten. — Die im türkischen Gebiet lebenden Juden und Christen waren sonst in einem fast rechtlosen Zustande, sind aber jetzt in bezug auf Rechte und Lasten den Türken gleichgestellt. wir 3rulf!t toub. m Statthalterschaften oder Vilajets geteilt; «Bornen “ “Ite ®inieitunb in die Provinzen Rumelien und (te Thrakien und Makedonien, wird an seiner ganzen Sudlust- don dem Ägäischen Meere bespült. Im Ro. dieses Meeres

10. H. A. Daniels Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 409

1906 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
§ 110. Die süddeutschen Staaten. 409 Das Elsaß, wie das benachbarte Baden von Schwaben (Alemannen) bewohnt, die sich hier Elsässer nannten, kam 870 durch den Vertrag von Mersen an das ostfränkische, d.h. an das Deutsche Reich und gehörte zum Herzogtum Schwaben bis zu dessen Auflösung (1268). Unter dem Titel einer Landgraffchast zerfiel das Elsaß im späteren Mittelalter in viele kleine Gebiete geistlicher und weltlicher Herren, neben welchen zwölf Städte sich aus dem Verbände der Landgraffchast herauslösten und reichsunmittelbar wurden. Der Westfälische Friede von 1648 machte das Elsaß zu einer französischen Provinz; nur die darin eingeschlossenen Reichsstädte sollten deutsch bleiben, doch auch diese entriß uns 1681 König Ludwig Xiv. von Frankreich. Was wir jetzt noch Lothringen nennen, das Land an der oberen Maas und Mosel, war bis 1735 ein deutsches Herzogtum, der südliche Rest des bis in die Niederlande ehemals sich erstreckenden gleichnamigen Herzogtums Lothringen. Die Franzosen, die sich 1735 auch dieses Reichs-fand abtreten ließen, hatten die darin eingeschlossenen wichtigen drei Bistümer (Metz, Toul und Verdun) bereits seit 1552 in Händen. Elsaß (jedoch ohne die Grenzfestung Belfort) und Deutsch-Lothringen ist infolge des siegreichen Feldzuges von 1870/71 für Deutschland zurück-erobert, und seit dem diese Erwerbung besiegelnden Frieden von Frank-furt a. M. (10. Mai 1871) zieht die deutsche Reichsgrenze wieder auf der Kammhöhe des Wasgau, ist die Festung Metz nicht mehr das gefahrdrohende Ausfallstor Frankreichs gegen Deutschland, sondern Deutschlands starke Friedenswehr gegen den welschen Nachbar. Das Land (§ 98,2, a. § 100,2) ist ähnlich einer preußischen Provinz m Bezirke eingeteilt, die wieder in Kreise zerlegt sind. Oberhaupt der Verwaltung ist der kaiserliche Statthalter in Straßburg. 624 gegründeten Benediktinerstifts, i 1—lujl cm urg an der Lauter; ehemals Sitz eines >n dem Otsried, der Dichter des althochdeutschen „K-tst". lebte. «Km gen »iriv. w° di7luw°n
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